Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht in Gesundheitsfragen
- im eigenen Interesse ein sehr wichtiges Thema
- für Sie und für Ihre Angehörigen
Lassen Sie sich eine sehr gute Patientenverfügung erstellen
oder erstellen Sie selber eine!
Viele Menschen haben eine deutlich zu unkonkret formulierte Patientenverfügung oder zögern, eine Patientenverfügung zu verfassen – häufig aus Unsicherheit oder aus der Sorge heraus, falsche Entscheidungen zu treffen oder im Ernstfall nicht angemessen medizinisch versorgt zu werden.
Diese Bedenken und Ängste möchte ich Ihnen – sofern Sie sie haben – gern nehmen. Auf dieser Homepage erfahren Sie unter anderem, wann eine Patientenverfügung überhaupt in Kraft tritt, warum eine medizinische Vorsorgevollmacht sehr sinnvoll ist und weshalb ich es für außerordentlich wichtig halte, eine klar formulierte und individuell auf den einzelnen Menschen abgestimmte Patientenverfügung zu haben.
Ob Sie Ihre Verfügung eigenständig erstellen oder sich dabei ärztlich beraten lassen, ist grundsätzlich zweitrangig – entscheidend ist, dass das Dokument in sich stimmig, verständlich und eindeutig formuliert ist. Dennoch möchte ich Sie dafür sensibilisieren, dass eine fundierte (ärztliche) Beratung erhebliche Vorteile bietet und dazu beitragen kann, Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen präzise und rechtssicher festzuhalten.
Wann tritt eine Patientenverfügung überhaupt in Kraft?
Zu dieser Fragestellung habe ich das folgende Flussdiagramm entwickelt:

Eine Patientenverfügung gilt ausschließlich für den Fall, dass ein Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Solange ein Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er selbst über medizinische Maßnahmen – idealerweise im Einklang mit seinen (in der Patientenverfügung) festgelegten Wünschen, unabhängig davon, ob diese den Behandelnden aktuell vorliegt oder nicht.
Erst wenn die Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, kommt die Patientenverfügung zur Anwendung. Dann ist entscheidend, was genau darin festgelegt wurde. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie – wenn vorhanden – Vorsorgebevollmächtigte müssen die Verfügung sorgfältig lesen und prüfen:
- In welchen Situationen soll sie gelten?
- Trifft die aktuelle medizinische Lage eindeutig auf die beschriebenen Fälle zu?
- Was wurde verfügt?
- Welche Maßnahmen sind gewünscht, welche werden abgelehnt?
Je nach individueller Regelung fungieren als Ansprechpartner für die Behandelnden eine bevollmächtigte Person, ein gesetzlicher Betreuer, der Ehepartner oder Angehörige. Sind solche Personen nicht vorhanden oder nicht geeignet, wird ein rechtlicher Betreuer durch ein Gericht bestellt. Diese Vertreter sind dafür gedacht, den in der Patientenverfügung festgelegten Willen des Patienten umzusetzen.
Liegt keine Patientenverfügung vor, orientieren sich die Behandelnden am mutmaßlichen Willen des Patienten, welcher bei oben genannten Personen erfragt wird.
Wichtig ist: Das Vorhandensein einer Patientenverfügung bedeutet keinesfalls, dass automatisch alle medizinischen Maßnahmen unterlassen werden. Entscheidend ist ausschließlich der konkret formulierte Inhalt der Verfügung.
Mit einer Patientenverfügung kann eine Person für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit verbindlich festlegen, wie in bestimmten medizinischen Situationen gehandelt werden soll. Dabei kann sie sowohl umfassende Behandlungen wünschen als auch einzelne medizinische oder pflegerische Maßnahmen ablehnen. Ebenso können persönliche Grenzen für Behandlungen oder bestimmte gesundheitliche Zustände definiert werden.
So wird sichergestellt, dass die medizinische Versorgung auch dann dem eigenen Willen entspricht, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann.
Warum ist zusätzlich eine medizinische Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Auch diese Frage möchte ich für eine bessere Übersicht mit einem Flussdiagramm einleiten:

Kann ein Patient seinen Willen nicht mehr äußern, erkundigen sich Ärztinnen und Ärzte zunächst nach einer Patientenverfügung oder versuchen, den mutmaßlichen Willen durch Gespräche mit Angehörigen oder nahestehenden Personen zu ermitteln.
Liegt eine Vorsorgevollmacht für den Bereich der Gesundheitssorge vor, übernimmt die bevollmächtigte Person diese Kommunikation mit den Behandelnden. Sie vertritt den Willen des Patienten – idealerweise auf Grundlage einer guten Kenntnis seiner persönlichen Werte, Wünsche und Grenzen. Eine Patientenverfügung dient dabei als verbindliche Entscheidungsgrundlage.
Für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte gibt es in diesem Fall einen klaren Ansprechpartner: eine vom Patienten selbst gewählte Vertrauensperson, die befugt ist, Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen und deren Umsetzung sicherzustellen. Sofern erforderlich und gewünscht, kann diese Person auch die rechtliche Betreuung übernehmen.
Der wesentliche Vorteil einer schriftlichen Patientenverfügung besteht darin, dass die eigenen Wünsche verbindlich dokumentiert sind. Der Vorsorgebevollmächtigte ist daran gebunden und hat diese Vorgaben umzusetzen.
Gleichzeitig bedeutet dies für den Bevollmächtigten eine spürbare Entlastung: Er muss den mutmaßlichen Willen nicht eigenständig ermitteln, sondern kann sich an den klar formulierten Festlegungen orientieren, die der Patient selbst getroffen und unterschrieben hat.
Wurde hingegen keine Vorsorge getroffen und stehen keine geeigneten Angehörigen zur Verfügung, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer. Diese Lösung ist zwar gängige Praxis, bleibt jedoch häufig unpersönlicher als die Vertretung durch eine vertraute Person aus dem eigenen Umfeld.
Warum sollten Sie sich beraten lassen?
Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können und die Patientenverfügung korrekt zu formulieren, ist es ratsam, sich von Ärztinnen oder Ärzten mit Erfahrung in der Allgemein-, Notfall- und Intensivmedizin beraten zu lassen. So können offene Fragen geklärt, Missverständnisse vermieden und potenzielle Widersprüche (z. B. durch Unwissenheit) ausgeschlossen werden. Eine präzise und gut durchdachte Patientenverfügung, die spezifische Szenarien detailliert beschreibt, dient nicht nur den behandelnden Ärzten, sondern auch den Angehörigen, Vorsorgebevollmächtigten und Betreuern als verlässlicher Leitfaden, um im Sinne des Patienten zu entscheiden.
Wer benötigt eine Patientenverfügung?
Ich empfehle allen volljährigen Patienten eine Patientenverfügung zu erstellen.
Persönliche ärztliche Einschätzung bzgl. Patientenverfügungen
In meinen verschiedenen medizinischen Tätigkeitsfeldern durfte ich Menschen in sehr unterschiedlichen Lebensphasen begleiten – von Neugeborenen bis zu hochbetagten Patienten. Viele dieser Begegnungen waren von Freude geprägt: etwa bei der Geburt eines Kindes im Kreißsaal, wenn Beschwerden nachließen, schwere Erkrankungen überwunden wurden oder Patienten ihre neue gesundheitliche Situation annehmen und wieder Zuversicht entwickeln konnten.
Doch es gab auch die anderen Momente: Situationen, in denen schwer kranke Menschen nicht so genesen, wie man es sich erhofft hatte. Oder Einsätze im Notarztdienst – bei Patienten im Endstadium einer schweren Erkrankung, in Pflege- oder Beatmungseinrichtungen, bei Wachkoma-Patienten, Bettlägerigen oder sehr alten Menschen.
Wenn ein Patient dann nicht mehr ansprechbar oder nicht mehr einwilligungsfähig ist, stellt sich – nach der ersten Behandlung und Stabilisierung – häufig eine zentrale Frage:
Was würde sich dieser Mensch für seine weitere Behandlung wünschen? Eine maximale, medizinisch mögliche Therapie – oder nur bestimmte Maßnahmen?
Als Notarzt und Intensivmediziner bin ich in solchen Situationen dankbar, wenn ein Patient eine auf seine persönliche Situation zugeschnittene Patientenverfügung besitzt und seine Angehörigen oder – noch besser – seine medizinischen Vorsorgebevollmächtigten über seine Wünsche, Vorstellungen und Grenzen informiert hat.
Denn letztlich ist nicht entscheidend, was ich als Arzt oder was Angehörige persönlich für richtig halten. Grundlage jeder medizinischen Maßnahme ist – neben einer korrekten Indikation und medizinischen Sinnhaftigkeit – der Wille des Patienten. Dieser Wille, und damit seine Einwilligung, bestimmen den weiteren Behandlungsweg. Er kann in einer Patientenverfügung klar festgehalten werden.
Typische Fehlerquellen bei selbst erstellten Patientenverfügungen
Eine häufige Schwierigkeit bei selbst verfassten Patientenverfügungen besteht darin, dass die Situationen, in denen die Verfügung gelten soll, nicht ausreichend konkret oder eindeutig beschrieben sind. Dadurch kann es im Ernstfall dazu kommen, dass die Verfügung rechtlich oder medizinisch nicht klar angewendet werden kann. Dieses Problem ist grundsätzlich auch bei ärztlich erstellten Verfügungen möglich, tritt dort jedoch deutlich seltener auf.
Ein weiterer häufiger Punkt ist, dass einzelne Festlegungen – oft aufgrund fehlender medizinischer Vorkenntnisse – inhaltlich widersprüchlich sind oder sich medizinisch nicht sinnvoll miteinander vereinbaren lassen. In solchen Fällen kann die praktische Umsetzbarkeit der Patientenverfügung eingeschränkt sein.
Hinzu kommt, dass es für medizinische Laien in der Regel schwierig ist, die Bedeutung, Reichweite und Konsequenzen einzelner diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen realistisch einzuschätzen.
Eine fachkundige, insbesondere ärztliche Beratung kann daher wesentlich dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und eine klare, schlüssige und im Ernstfall auch tatsächlich umsetzbare Patientenverfügung zu erstellen.
Fazit
Beschäftigen Sie sich bitte weiter aktiv mit dem Thema Patientenverfügung und fertigen Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für sich an.
Wenn Sie Hilfe und Beratung bei der Erstellung einer sehr individuellen und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Patientenverfügung benötigen, schreiben Sie mich gerne an. Ich berate Sie sehr gerne und wir formulieren Ihre individuelle Patientenverfügung gemeinsam.
Siehe hierzu auch den Unterpunkt "Ablauf und Kosten" auf dieser Homepage.
Mir persönlich als Arzt und als Mensch ist es - unabhängig davon, ob Sie dies mit mir, anderen Ärzten oder alleine angehen - wichtig, dass Sie eine sehr gute Patientenverfügung und eine medizinische Vorsorgevollmacht für sich erstellen. In Ihrem eigenen Interesse.