Ablauf und Kosten der Beratung
Wie bekommen Sie ihre individuelle Patientenverfügung?
1. Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail unter
privataerztliche.praxis@gmx.de
Ich rufe Sie für eine Terminvereinbarung zurück. Da die hier angebotene beratende Tätigkeit nebenberuflich erfolgt, kann es in seltenen Fällen ein paar Tage dauern bis ich mich melde.
2. Erstes persönliches Beratungsgespräch (gesamter zeitlicher Aufwand circa 30 – 90 Minuten)
Ich empfehle insbesondere zu diesem ersten persönlichen Gespräch, ein oder zwei nahe Angehörige (optimalerweise den oder die zukünftigen Vorsorgebevollmächtigten in Gesundheitsfragen) mitzubringen, um zum einen Entscheidungen über Inhalte der Patientenverfügung gemeinsam treffen zu können und um zum anderen den zukünftigen Vorsorgebevollmächtigten direkt über den eigenen Willen zu instruieren.
3. Das Erstellen Ihrer individuellen Patientenverfügung nach Ihren Vorgaben durch mich
Bei Bedarf: Telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme zum Zwecke von Absprachen
4. Zweites persönliches Beratungsgespräch: Abgleich und ggf. Korrektur der persönlichen Patientenverfügung, Unterschriften, Übergabe der Patientenverfügung (gesamter zeitlicher Aufwand circa 30 – 75 Minuten)
Auf Wunsch erstelle ich für Sie neben der Patientenverfügung auch eine medizinische Vorsorgevollmacht.
Für alle, die zusätzlich juristisch auf der sicheren Seite sein möchten:
Ich arbeite mit einer Rechtsanwältin und Notarin zusammen.
Gegen Aufpreis kann die medizinische Vorsorgevollmacht durch die Notarin beglaubigt werden. Alternativ kann durch die Notarin eine Generalvollmacht erstellt werden (jeweils separate Rechnungsstellung durch die Notarin).
Eine kostenpflichtige Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann durch die Notarin ermöglicht werden (separate Rechnungsstellung durch die Notarin).
Der Kontakt zur Notarin kann im Bedarfsfall über mich erfolgen.
Kosten
Je nach Aufwand bei der Erstellung der Patientenverfügung belaufen sich die Kosten für meine privatärztliche Liquidation im Mittel auf 167,92€ [zwischen 127,70€ und 188,90€] pro Patientenverfügung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollte ein Hausbesuch erforderlich sein, erhöhen sich entsprechend die Kosten.
Da es sich um eine Privatleistung handelt, werden die Kosten in aller Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Private Krankenkassen können im Bedarfsfall durch den Versicherten bzgl. der Kostenübernahme angefragt werden.
Die Kosten für die Notarin würden separat berechnet werden.
Die Kosten für ein einmaliges ausführliches Beratungsgespräch ohne Erstellung einer Patientenverfügung belaufen sich je nach zeitlichem Aufwand auf circa 40 bis 60€.